Was ist Greenwashing?
Was sind typische Zeichen von Greenwashing?
Greenwashing bezeichnet irreführendes Marketing oder irreführende Kommunikation, die ein Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung umweltfreundlicher erscheinen lässt, als sie tatsächlich sind. Dies kann sich in vagen Nachhaltigkeitsversprechen, naturbezogenen Bildern oder der Betonung kleiner Umweltmassnahmen bei gleichzeitiger Vernachlässigung respektive dem Verschweigen grösserer negativer Auswirkungen zeigen.
Unklare Aussagen: Begriffe wie umweltfreundlich, grün oder nachhaltig ohne konkrete Beweise.
Fehlender Nachweis: Keine unabhängigen Zertifizierungen oder Daten zur Unterstützung der Umweltversprechen.
Irreführende Labels: Betonung einer kleinen umweltfreundlichen Eigenschaft, während wesentliche Umweltprobleme ignoriert werden.
Falsche Vergleiche: Behauptungen, umweltfreundlicher als die Konkurrenz zu sein, ohne tatsächliche Verbesserungen.
Ablenkungstaktiken: Bewerbung von Nachhaltigkeitsmassnahmen, die im Vergleich zum gesamten Geschäftsbetrieb unbedeutend sind.
Was kann ich tun?
Welche Regulierungen sind relevant?
Um Greenwashing zu vermeiden, sollten Unternehmen transparent kommunizieren, messbare Umweltauswirkungen nachweisen und sich zu echten und relevanten Nachhaltigkeitsmassnahmen verpflichten (bspw. basierend auf einer Wesentlichkeitsanalyse).
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Für spezifische rechtliche Fragen wende Dich bitte an eine qualifizierte Fachperson.
Green Claims Directive in der EU
Zeitachse
Trat in Kraft am 26.03.2024 und muss bis 27.03.2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Anwendung erfolgt ab 27.09.2026.
Beschrieb
Standards für Umweltbehauptungen, welche freiwillig gegenüber Konsument:innen gemacht werden wie "klimaneutral", "umweltfreundlich", "recycelbar" etc.
Gilt für folgende Unternehmen
Alle Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mehr als 2 Mio. €, welche auf EU-Konsument:innen abzielen.
Auswirkungen auf KMU
Unternehmen müssen zukünftig bei umweltbezogenen Behauptungen zu ihren Produkten / Dienstleistungen genau benennen, was damit gemeint ist.
Aussagen müssen mit wissenschaftlich fundierten Daten / Methoden belegt sein.
Aussagen und Labels müssen von einer unabhängigen akkreditierten Stelle überprüft sein.
Konsequenzen und Bestrafung
Korrekturmassnahmen innerhalb 30-Tage-Frist
Mögliche Sanktionen bei Nichtbefolgung
Geldstrafen bis 4% des Jahresumsatzes
Beschlagnahme von Einnahmen aus verbundenen Transaktionen
Ausschluss von bis zu 12 Monaten aus öffentlichen Aufträgen oder Fördermittel.
Quellen
Green claims - European Commission, 5.3.2025
Directive - EU - 2024/825 - EN - EUR-Lex, 5.3.2025
Schweizer Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Zeitachse
Trat am 1. Januar 2025 in Kraft.
Beschrieb
Neuer Absatz zu den Angaben bezüglich Klimaauswirkungen, die nicht auf objektiver und überprüfbarer Grundlage nachgewiesen werden können.
Art. 3 Abs. 1 UWG wird um einen Buchstaben x) ergänzt: Unlauter handelt insbesondere, wer: … "Angaben über sich, seine Werke oder Leistungen in Bezug auf die verursachte Klimabelastung macht, die nicht durch objektive und überprüfbare Grundlagen belegt werden können."